Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip verlangt, Steuerpflichtige nach ihrer wirtschaftlichen Fähigkeit zur Steuerzahlung zu belasten. Es konkretisiert im Steuerrecht vor allem den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Vergleichbar leistungsfähige Personen sollen grundsätzlich gleich, unterschiedlich leistungsfähige angemessen verschieden besteuert werden. Als Maßstäbe dienen insbesondere Einkommen, Vermögen oder Konsum. Das Prinzip bindet den Gesetzgeber, lässt ihm bei…