Zustimmungsbedürftiges Gesetz
Zustimmungsbedürftiges Gesetz bezeichnet ein Bundesgesetz, das nur zustande kommt, wenn der Bundesrat ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmungsbedürftigkeit besteht nicht schon wegen erheblicher Länderinteressen, sondern ausschließlich, wenn das Grundgesetz sie für die betreffende Regelung ausdrücklich anordnet. Verweigert der Bundesrat seine Zustimmung endgültig, ist das Gesetz gescheitert; der Bundestag kann diese Entscheidung nicht überstimmen. Davon ist das Einspruchsgesetz…