Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Entziehung der Fahrerlaubnis beendet die rechtliche Berechtigung, Kraftfahrzeuge der betroffenen Klassen zu führen. Sie erfolgt verwaltungsbehördlich nach § 3 StVG, wenn sich der Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt erweist, oder strafgerichtlich nach § 69 StGB, wenn eine verkehrsbezogene Straftat seine Ungeeignetheit zeigt. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; der Führerschein ist nur das…