Öffentliches Recht

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    Amtshilfe durch die Bundeswehr

    Amtshilfe durch die Bundeswehr ist die unterstützende Tätigkeit der Streitkräfte für Behörden des Bundes oder der Länder nach den verfassungsrechtlichen Regeln über Amtshilfe. Zulässig sind grundsätzlich technische, logistische oder personelle Hilfen ohne Einsatz spezifisch militärischer Zwangsmittel. Für Einsätze bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen oder innerem Notstand gelten zusätzliche Voraussetzungen des Grundgesetzes. Die Bundeswehr erhält durch…

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    Grundrechtsausgestaltung

    Grundrechtsausgestaltung bezeichnet gesetzliche Regeln, die Inhalt, Voraussetzungen und Verfahren eines grundrechtlich geschützten Rechtsinstituts näher bestimmen, ohne notwendig einen klassischen Eingriff darzustellen. Manche Freiheiten können praktisch erst durch eine rechtliche Ordnung wirksam ausgeübt werden. Der Gesetzgeber besitzt dabei Gestaltungsspielraum, darf aber Schutzrichtung, Kernbestand und freiheitliche Funktion des Grundrechts nicht aushöhlen oder eine belastende Maßnahme lediglich als…

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    Verfassungsrechtliche Identität

    Verfassungsrechtliche Identität bezeichnet den unantastbaren Kern des Grundgesetzes, der auch durch europäische Integration und Verfassungsänderungen nicht preisgegeben werden darf. Geschützt sind vor allem die in Art. 1 und 20 GG verankerten Grundsätze, darunter Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Republik und Bundesstaatlichkeit. Die Identitätssicherung begrenzt die Übertragung von Hoheitsrechten und bildet den Maßstab der Identitätskontrolle durch das…

  • Parlamentarisches Fragerecht

    Parlamentarisches Fragerecht ist das Recht eines Abgeordneten und des Bundestages, von der Bundesregierung Auskünfte zu verlangen. Es dient der parlamentarischen Kontrolle, der öffentlichen Meinungsbildung und der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung des Parlaments. Die Bundesregierung muss Fragen grundsätzlich vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Grenzen können sich insbesondere aus Grundrechten Dritter, Staatswohl, Geheimschutz und dem geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ergeben….

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    Typisierungsbefugnis

    Typisierungsbefugnis ist der verfassungsrechtlich anerkannte Spielraum des Gesetzgebers, vielfältige Lebenssachverhalte durch pauschale, generalisierende und leicht vollziehbare Regeln zu ordnen. Er muss nicht jede Besonderheit erfassen, solange die Typisierung an einen realitätsgerechten Regelfall anknüpft, Härten nur begrenzt auftreten und Verwaltungsvereinfachung oder Praktikabilität die Abweichungen rechtfertigen. Je intensiver die Belastung und je größer die Zahl atypisch Betroffener,…

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    Gesetzesbindung

    Gesetzesbindung bezeichnet die Pflicht staatlicher Stellen, ihr Handeln an geltenden Gesetzen auszurichten. Für Verwaltung und Rechtsprechung folgt sie aus Art. 20 Abs. 3 GG: Die vollziehende Gewalt und die Gerichte sind an Gesetz und Recht gebunden. Die Bindung schützt den Bürger vor willkürlichem Staatshandeln, sichert demokratische Entscheidungen des Gesetzgebers und verlangt zugleich, Gesetze verfassungskonform anzuwenden….

  • Objektive Wertordnung

    Objektive Wertordnung bezeichnet die über individuelle Abwehrrechte hinausgehende Bedeutung der Grundrechte für die gesamte Rechtsordnung. Grundrechte enthalten danach grundlegende Wertentscheidungen, die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung bei Auslegung, Schutz und Rechtsfortbildung beachten müssen. Daraus folgen insbesondere staatliche Schutzpflichten, grundrechtskonforme Auslegung und mittelbare Drittwirkung im Privatrecht. Die objektive Dimension erweitert nicht grenzenlos einzelne Ansprüche, prägt aber die…

  • Informationsrecht des Bundestages

    Informationsrecht des Bundestages ist der verfassungsrechtliche Anspruch des Parlaments auf die Informationen, die es für Gesetzgebung, Haushaltsverantwortung und Kontrolle der Bundesregierung benötigt. Die Regierung muss den Bundestag rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten, soweit keine überwiegenden verfassungsrechtlichen Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. Das Recht umfasst parlamentarische Fragen und besondere Unterrichtungspflichten, etwa in Angelegenheiten der Europäischen Union. Es schützt die…

  • Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bezeichnet den verfassungsrechtlich anerkannten Spielraum des Parlaments, politische Ziele auszuwählen, Sachverhalte zu bewerten und unterschiedliche Regelungsmodelle einzusetzen. Sie folgt aus demokratischer Legitimation und Gewaltenteilung. Verfassungsgerichte prüfen daher nicht, ob eine Regelung politisch optimal oder besonders zweckmäßig ist. Grenzen setzen insbesondere Grundrechte, Gleichheitssatz, Kompetenzordnung, Rechtsstaatsprinzip und Verhältnismäßigkeit. Je stärker geschützte Rechte betroffen sind,…

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    Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren

    Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren bezeichnet die Pflicht des Staates, grundrechtsrelevante Entscheidungen durch geeignete Zuständigkeiten, Abläufe und Beteiligungsrechte abzusichern. Grundrechte wirken damit nicht nur als Abwehrrechte gegen ein Ergebnis, sondern beeinflussen bereits die Art seiner Vorbereitung. Je größer das Risiko schwerer oder irreversibler Beeinträchtigungen ist, desto eher können transparente Verfahren, sachkundige Stellen, Anhörungen und wirksame…