Amtshilfe durch die Bundeswehr
Amtshilfe durch die Bundeswehr ist die unterstützende Tätigkeit der Streitkräfte für Behörden des Bundes oder der Länder nach den verfassungsrechtlichen Regeln über Amtshilfe. Zulässig sind grundsätzlich technische, logistische oder personelle Hilfen ohne Einsatz spezifisch militärischer Zwangsmittel. Für Einsätze bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen oder innerem Notstand gelten zusätzliche Voraussetzungen des Grundgesetzes. Die Bundeswehr erhält durch…