Passives Wahlrecht
Passives Wahlrecht ist das Recht, sich als Bewerber zur Wahl zu stellen und bei erfolgreicher Wahl ein öffentliches Mandat zu erwerben. Es entspricht der Wählbarkeit und gehört zur demokratischen Teilhabe. Voraussetzungen wie Staatsangehörigkeit, Mindestalter und mögliche Ausschlussgründe richten sich nach der jeweiligen Wahlordnung. Einschränkungen müssen gesetzlich bestimmt und wegen der Bedeutung freier politischer Konkurrenz besonders…