Integrationsverantwortung
Integrationsverantwortung ist die verfassungsrechtliche Pflicht deutscher Staatsorgane, die europäische Integration demokratisch zu gestalten, zu begleiten und innerhalb der übertragenen Zuständigkeiten zu halten. Besonders Bundestag und Bundesrat müssen wesentliche Integrationsschritte eigenverantwortlich entscheiden, die Tätigkeit der Bundesregierung kontrollieren und auf Kompetenzüberschreitungen von Unionsorganen reagieren. Die Verantwortung folgt aus Demokratieprinzip und Europaklausel des Grundgesetzes. Sie verbietet eine pauschale…