Öffentliches Recht

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    Integrationsverantwortung

    Integrationsverantwortung ist die verfassungsrechtliche Pflicht deutscher Staatsorgane, die europäische Integration demokratisch zu gestalten, zu begleiten und innerhalb der übertragenen Zuständigkeiten zu halten. Besonders Bundestag und Bundesrat müssen wesentliche Integrationsschritte eigenverantwortlich entscheiden, die Tätigkeit der Bundesregierung kontrollieren und auf Kompetenzüberschreitungen von Unionsorganen reagieren. Die Verantwortung folgt aus Demokratieprinzip und Europaklausel des Grundgesetzes. Sie verbietet eine pauschale…

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    Justizgrundrecht

    Justizgrundrecht bezeichnet eine verfassungsrechtliche Garantie, die den Bürger im gerichtlichen Verfahren schützt. Hierzu werden insbesondere das Recht auf den gesetzlichen Richter, rechtliches Gehör, das Verbot mehrfacher Bestrafung und die besonderen Rechte bei Freiheitsentziehungen gezählt. Diese grundrechtsgleichen Rechte stehen überwiegend in Art. 101 bis 104 GG. Sie sichern unabhängige, faire und gesetzlich geordnete Rechtsprechung und können…

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    Bundeseigenverwaltung

    Bundeseigenverwaltung bezeichnet die Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden in eigener organisatorischer und sachlicher Verantwortung. Sie bildet eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Länder Bundesrecht vollziehen. Der Bund errichtet hierfür eigene Verwaltungsbehörden oder bundesunmittelbare Körperschaften und verfügt über die erforderlichen Leitungs- und Weisungsbefugnisse. Zulässig ist Bundeseigenverwaltung nur, soweit das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht oder eine verfassungsrechtliche…

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    Auffanggrundrecht

    Ein Auffanggrundrecht schützt grundrechtlich relevantes Verhalten, wenn kein spezielleres Freiheitsrecht einschlägig ist. Im Grundgesetz übernimmt vor allem die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG diese Funktion. Sie gewährleistet grundsätzlich jedes menschliche Tun und Unterlassen, tritt aber hinter besondere Freiheitsrechte zurück. Der weite Schutzbereich steht einer breiten Schranke gegenüber: der verfassungsmäßigen Ordnung, den Rechten…

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    Integrationsprogramm

    Integrationsprogramm bezeichnet den durch die Zustimmungsgesetze zu den europäischen Verträgen demokratisch festgelegten Umfang und die Richtung der deutschen Mitwirkung an der Europäischen Union. Es bestimmt, welche Hoheitsrechte übertragen sind und innerhalb welcher Grenzen Unionsorgane verbindlich handeln dürfen. Der Begriff macht die europäische Herrschaftsausübung auf eine parlamentarische Ermächtigung rückführbar. Wesentliche Erweiterungen dieses Programms bedürfen erneuter Zustimmung;…

  • Grundrechtsgleiche Rechte

    Grundrechtsgleiche Rechte sind verfassungsrechtliche subjektive Rechte, die außerhalb des Grundrechtskatalogs der Art. 1 bis 19 GG stehen, aber mit der Verfassungsbeschwerde wie Grundrechte verteidigt werden können. § 90 BVerfGG nennt insbesondere Widerstandsrecht, staatsbürgerliche Gleichheit, Wahlrecht, Zugang zu öffentlichen Ämtern, gesetzlichen Richter, rechtliches Gehör sowie bestimmte strafprozessuale Garantien. Sie binden die öffentliche Gewalt und schützen den…

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    Landesverwaltung im Auftrag des Bundes

    Landesverwaltung im Auftrag des Bundes, auch Bundesauftragsverwaltung, ist die Ausführung von Bundesgesetzen durch Landesbehörden unter verstärkter Aufsicht des Bundes. Die Länder bleiben Träger der Verwaltung und regeln grundsätzlich Behördenorganisation und Verfahren. Der Bund kann jedoch die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Vollzugs kontrollieren und nach Maßgabe des Grundgesetzes Weisungen erteilen. Diese Verwaltungsform verbindet föderalen Vollzug mit…

  • Staatliche Neutralitätspflicht

    Staatliche Neutralitätspflicht verpflichtet staatliche Organe und Amtsträger, den offenen Wettbewerb politischer Parteien und gesellschaftlicher Kräfte nicht mit den Mitteln des Staates zugunsten oder zulasten einzelner Teilnehmer zu beeinflussen. Amtliche Autorität, Haushaltsmittel und staatliche Kommunikationskanäle dürfen nicht für parteiergreifende Wahlwerbung eingesetzt werden. Die Pflicht schließt sachliche Information und politische Stellungnahmen im jeweiligen Aufgabenbereich nicht aus, verlangt…

  • Verfassungsrechtliches Willkürverbot

    Verfassungsrechtliches Willkürverbot untersagt staatliche Entscheidungen, für die sich unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt ein sachlicher Grund finden lässt. Es folgt insbesondere aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und schützt vor objektiv unverständlicher, grob unangemessener oder offensichtlich sachfremder Behandlung. Nicht jede fehlerhafte Rechtsanwendung ist willkürlich. Erforderlich ist ein qualifizierter Verstoß, bei dem die Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar erscheint. Das…

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    Verwaltungsabkommen

    Verwaltungsabkommen ist eine Vereinbarung zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung, insbesondere zwischen Bund und Ländern oder mehreren Ländern, über Zusammenarbeit, Zuständigkeiten oder die praktische Durchführung öffentlicher Aufgaben. Es wird regelmäßig von Regierungen oder Behörden geschlossen und benötigt grundsätzlich kein parlamentarisches Zustimmungsgesetz, solange es sich innerhalb bestehender gesetzlicher Kompetenzen und Haushaltsbefugnisse hält. Ein Verwaltungsabkommen darf weder die verfassungsrechtliche…