Erfolgswertgleichheit
Erfolgswertgleichheit verlangt bei Verhältniswahlen, dass jede Wählerstimme grundsätzlich die gleiche rechtliche Chance besitzt, die Zusammensetzung des Parlaments zu beeinflussen. Sie geht über die bloße Zählwertgleichheit hinaus. Stimmen, die wegen Sperrklauseln oder Berechnungsregeln bei der Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben, haben einen geringeren Erfolgswert. Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie durch besonders gewichtige Gründe verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden können….