Staatliche Neutralitätspflicht
Staatliche Neutralitätspflicht verpflichtet staatliche Organe und Amtsträger, den offenen Wettbewerb politischer Parteien und gesellschaftlicher Kräfte nicht mit den Mitteln des Staates zugunsten oder zulasten einzelner Teilnehmer zu beeinflussen. Amtliche Autorität, Haushaltsmittel und staatliche Kommunikationskanäle dürfen nicht für parteiergreifende Wahlwerbung eingesetzt werden. Die Pflicht schließt sachliche Information und politische Stellungnahmen im jeweiligen Aufgabenbereich nicht aus, verlangt…