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Bundeswahlleiter

Der Bundeswahlleiter ist das zentrale Wahlorgan für das gesamte Bundesgebiet bei Bundestags- und Europawahlen. Er bereitet die Wahl organisatorisch vor, koordiniert Landeswahlleiter, sammelt und veröffentlicht Ergebnisse und führt den Vorsitz im Bundeswahlausschuss. Das Amt wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat besetzt. Der Bundeswahlleiter entscheidet nur innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeiten und ersetzt weder örtliche Wahlorgane noch die parlamentarische Wahlprüfung.

Aufgaben

Zu den Aufgaben gehören organisatorische Koordinierung, Bekanntmachungen, Prüfung bestimmter Beteiligungsanzeigen politischer Vereinigungen und Feststellung des bundesweiten Wahlergebnisses zusammen mit dem Bundeswahlausschuss. Der Bundeswahlleiter wahrt dabei Neutralität und Öffentlichkeit.

Einordnung als Wahlorgan

Neben ihm bestehen Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter, Wahlausschüsse sowie Wahlvorsteher und Wahlvorstände. Ihre gestuften Zuständigkeiten sichern eine dezentrale Durchführung mit zentraler Gesamtfeststellung.

Beispiel

Nach Eingang der Landesergebnisse stellt der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz des Bundeswahlleiters fest, wie viele Sitze die Parteien bundesweit erhalten haben.

FAQ

Führt der Bundeswahlleiter jedes Wahllokal?

Nein. Dafür sind örtliche Wahlorgane und Gemeindebehörden zuständig.

Entscheidet er über Wahleinsprüche?

Nein. Über die Gültigkeit der Bundestagswahl entscheidet zunächst der Bundestag.

Wo gibt es amtliche Informationen?

Bei der Bundeswahlleiterin, in §§ 8 ff. BWahlG und auf wahlrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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