Grundrechtsgefährdung
Eine Grundrechtsgefährdung liegt vor, wenn staatliches Handeln oder Unterlassen ein grundrechtlich geschütztes Gut einer hinreichend konkreten Gefahr aussetzt, obwohl eine endgültige Verletzung noch nicht eingetreten ist. Das Verfassungsrecht kann Schutz bereits im Vorfeld verlangen, besonders bei schweren, irreversiblen oder nur schwer nachweisbaren Schäden. Ob eine Gefährdung rechtlich erheblich ist, hängt von Wahrscheinlichkeit, Schadensausmaß und staatlicher…