Listennachfolge
Listennachfolge bezeichnet die Besetzung eines frei gewordenen Parlamentssitzes durch einen bislang nicht berücksichtigten Bewerber derselben Partei. Im Bundestagswahlrecht wird der Nachfolger nach den gesetzlichen Regeln aus dem maßgeblichen Landeswahlvorschlag bestimmt. Bestimmte Bewerber bleiben unberücksichtigt, etwa nach einem Parteiwechsel oder einem früheren Mandatsverzicht. Ist die Liste erschöpft, kann der Sitz unbesetzt bleiben; Sonderregeln gelten für parteilose…