Kommunale Selbstverwaltung
Die kommunale Selbstverwaltung ist das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln. Sie ist in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes und zusätzlich in den Landesverfassungen geschützt. Die Garantie umfasst einen eigenen Aufgabenbereich und organisatorische, personelle, finanzielle, planerische und rechtsetzende Befugnisse. Gesetzliche Eingriffe sind möglich,…