Informationsfreiheit
Die Informationsfreiheit ist das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Sie ist in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt und sichert den freien Zugang zu Informationen, die technisch geeignet und dazu bestimmt sind, der Allgemeinheit zugänglich zu sein. Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber…