Verfassungsrecht

  • Verfassungsmäßige Ordnung

    Die verfassungsmäßige Ordnung bezeichnet eine Rechtsordnung, die mit den Vorgaben der Verfassung übereinstimmt. Ihre genaue Bedeutung hängt vom jeweiligen Zusammenhang ab. In Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes umfasst sie nach der Rechtsprechung die Gesamtheit aller formell und materiell verfassungsgemäßen Rechtsnormen. In anderen Vorschriften kann der Begriff enger verstanden werden und besonders die grundlegenden Prinzipien…

  • Ewigkeitsklausel

    Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG entzieht bestimmte Grundentscheidungen des Grundgesetzes jeder Verfassungsänderung. Geschützt sind die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung sowie die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze. Auch verfassungsändernde Zweidrittelmehrheiten dürfen diesen unveränderlichen Kern der Verfassungsordnung nicht antasten. Geschützte Grundsätze…

  • Verfassungsänderung

    Eine Verfassungsänderung ist die förmliche Änderung des geltenden Verfassungstextes. Für das Grundgesetz verlangt Art. 79 GG grundsätzlich ein Gesetz, das den Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt, sowie Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Inhaltlich sind Änderungen durch die Ewigkeitsklausel begrenzt: Die dort geschützten Grundprinzipien dürfen selbst mit den erforderlichen Mehrheiten nicht angetastet werden. Verfahren Erforderlich sind…

  • Bundesstaatsprinzip

    Das Bundesstaatsprinzip bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem Bund und eigenständigen Ländern besteht. Beide Ebenen besitzen eigene staatliche Aufgaben, Organe und verfassungsrechtlich garantierte Kompetenzen. Die Länder wirken insbesondere über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Die Kompetenzverteilung richtet sich nach dem Grundgesetz; weder der Bund noch die Länder dürfen die bundesstaatliche Ordnung einseitig beseitigen….

  • Republikprinzip

    Das Republikprinzip bestimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland keine Monarchie ist und das Staatsoberhaupt seine Stellung nicht erblich erlangt. Öffentliche Ämter werden vielmehr nur auf Zeit und aufgrund rechtlich geregelter demokratischer Verfahren übertragen. Das Prinzip ist in Art. 20 Abs. 1 GG verankert und gehört zu den grundlegenden Staatsstrukturprinzipien der deutschen Verfassungsordnung. Inhalt Republik bezeichnet vor…

  • Gewaltenteilung

    Gewaltenteilung ist die Aufteilung staatlicher Funktionen auf Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Sie soll Macht begrenzen, gegenseitige Kontrolle ermöglichen und Freiheit sichern. Das Grundgesetz trennt die Gewalten nicht vollständig, sondern verbindet sie durch abgestimmte Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen. Nach Art. 20 Abs. 2 GG wird die Staatsgewalt durch besondere Organe der drei Gewalten ausgeübt. Gewalten Parlamente…

  • Staatsgewalt

    Staatsgewalt ist die rechtlich geordnete Herrschaftsmacht eines Staates über sein Staatsgebiet und die dort lebenden Menschen. Sie gehört neben Staatsvolk und Staatsgebiet zu den klassischen Staatselementen. Im demokratischen Rechtsstaat ist Staatsgewalt nicht schrankenlos: Sie muss verfassungsrechtlich legitimiert sein, wird durch Grundrechte begrenzt und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt….

  • Volkssouveränität

    Volkssouveränität bedeutet, dass die Staatsgewalt ihre demokratische Legitimation vom Volk herleitet. Das Volk ist nicht Objekt, sondern Ursprung staatlicher Herrschaft. Für Deutschland bestimmt Art. 20 Abs. 2 GG, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Sie wird vor allem durch Wahlen und durch verfassungsmäßig eingesetzte Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt. Demokratische Legitimation Staatliche…

  • Demokratieprinzip

    Das Demokratieprinzip verlangt, dass staatliche Herrschaft vom Volk legitimiert, zeitlich begrenzt und politisch verantwortbar ist. Es gehört nach Art. 20 GG zu den grundlegenden Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Wesentliche Elemente sind freie und gleiche Wahlen, Mehrheitsentscheidungen, Minderheitenschutz, parlamentarische Verantwortlichkeit, politische Öffentlichkeit und die Rückführbarkeit staatlicher Entscheidungen auf den Willen des Volkes. Repräsentative Demokratie Auf Bundesebene…

  • Rechtsstaatsprinzip

    Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet den Staat, seine Herrschaft rechtlich zu ordnen, zu begrenzen und kontrollierbar auszuüben. Es folgt insbesondere aus Art. 20 Abs. 3 GG. Zu seinen zentralen Elementen gehören Grundrechtsbindung, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, unabhängige Gerichte, effektiver Rechtsschutz, Rechtssicherheit, Vertrauensschutz, Bestimmtheit staatlicher Normen und die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe. Bindung an Recht Gesetzgebung ist an die…