Gerechte Entschädigung
Die gerechte Entschädigung ist eine vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Art. 41 EMRK zugesprochene Leistung. Sie kommt in Betracht, wenn der Gerichtshof eine Konventionsverletzung feststellt und das innerstaatliche Recht nur unvollkommene Wiedergutmachung ermöglicht. Ersetzt werden können materielle und immaterielle Schäden sowie notwendige Kosten und Auslagen. Die Entschädigung ist keine automatische Folge jeder Verletzung; der…