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Autonome Begriffe der EMRK

Autonome Begriffe der EMRK sind Begriffe der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Bedeutung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eigenständig und unabhängig von ihrer Einordnung im nationalen Recht bestimmt. Dadurch soll verhindert werden, dass Vertragsstaaten den Umfang des Konventionsschutzes durch unterschiedliche Bezeichnungen oder Rechtsformen beeinflussen. Autonom ausgelegt werden etwa die Begriffe strafrechtliche Anklage, zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, Eigentum oder Vereinigung. Maßgeblich sind Sinn, Zweck und einheitliche Wirksamkeit der Konvention.

Einheitlicher Menschenrechtsschutz

Der EGMR betrachtet die tatsächliche Funktion und Wirkung einer Maßnahme. Nationale Begriffsbildungen sind ein Anhaltspunkt, aber nicht entscheidend.

Beispiel

Eine Sanktion heißt innerstaatlich Verwaltungsmaßnahme, besitzt aber strafenden Charakter und erhebliche Schwere. Sie kann konventionsrechtlich als strafrechtlich gelten.

Häufige Fragen

Sind nationale Definitionen bedeutungslos?

Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls und die Rechtsprechung des EGMR.

Verwandte Begriffe

Europäische Menschenrechtskonvention, Positive Verpflichtungen, Schutzpflichten nach der EMRK.

Weiterführend: Rechtsprechungsleitfäden des EGMR und grundrechte-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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