Autonome Begriffe der EMRK
Autonome Begriffe der EMRK sind Begriffe der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Bedeutung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eigenständig und unabhängig von ihrer Einordnung im nationalen Recht bestimmt. Dadurch soll verhindert werden, dass Vertragsstaaten den Umfang des Konventionsschutzes durch unterschiedliche Bezeichnungen oder Rechtsformen beeinflussen. Autonom ausgelegt werden etwa die Begriffe strafrechtliche Anklage, zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, Eigentum oder Vereinigung. Maßgeblich sind Sinn, Zweck und einheitliche Wirksamkeit der Konvention.
Einheitlicher Menschenrechtsschutz
Der EGMR betrachtet die tatsächliche Funktion und Wirkung einer Maßnahme. Nationale Begriffsbildungen sind ein Anhaltspunkt, aber nicht entscheidend.
Beispiel
Eine Sanktion heißt innerstaatlich Verwaltungsmaßnahme, besitzt aber strafenden Charakter und erhebliche Schwere. Sie kann konventionsrechtlich als strafrechtlich gelten.
Häufige Fragen
Sind nationale Definitionen bedeutungslos?
Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls und die Rechtsprechung des EGMR.
Verwandte Begriffe
Europäische Menschenrechtskonvention, Positive Verpflichtungen, Schutzpflichten nach der EMRK.
Weiterführend: Rechtsprechungsleitfäden des EGMR und grundrechte-faq.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.