Verfahrensrechtliche Schutzpflichten
Verfahrensrechtliche Schutzpflichten sind Pflichten eines Vertragsstaats, mögliche schwere Verletzungen von Konventionsrechten wirksam aufzuklären und angemessene Verfahren bereitzustellen. Besonders bedeutsam sind sie bei Art. 2 und Art. 3 EMRK. Eine Untersuchung muss grundsätzlich unabhängig, angemessen, hinreichend zügig und einer gewissen öffentlichen Kontrolle zugänglich sein; der Betroffene oder seine Angehörigen müssen angemessen beteiligt werden. Geschuldet ist regelmäßig…