Völkerrechtswidrige Handlung
Eine völkerrechtswidrige Handlung liegt vor, wenn ein einem Staat zurechenbares Verhalten gegen eine für ihn verbindliche völkerrechtliche Pflicht verstößt. Das Verhalten kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen und von Organen, ermächtigten Einrichtungen oder unter besonderen Voraussetzungen privaten Akteuren ausgehen. Maßgeblich ist die Pflicht, die im Zeitpunkt des Verhaltens galt. Liegt kein anerkannter Rechtfertigungsgrund vor,…