Völkerrecht

Begriffe des Völkerrechts und der internationalen Rechtsordnung.

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    Staatennachfolge

    Staatennachfolge bezeichnet den Übergang völkerrechtlicher Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von einem Staat auf einen anderen infolge eines Wechsels der Gebietshoheit. Sie kann etwa bei Auflösung, Vereinigung, Abspaltung oder Gebietsübertragung eintreten. Zu klären ist jeweils, welche Verträge, Schulden, Vermögenswerte, Archive, Staatsangehörigkeiten und Mitgliedschaften fortgelten oder übergehen. Einheitliche Antworten gibt es nicht; maßgeblich sind Völkergewohnheitsrecht, besondere Übereinkommen,…

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    Staat

    Ein Staat ist ein dauerhaft organisierter Herrschaftsverband, der über ein Staatsvolk, ein bestimmtes Staatsgebiet und eine effektive Staatsgewalt verfügt. Diese Drei-Elemente-Lehre beschreibt die klassischen Voraussetzungen der Staatlichkeit. Im Völkerrecht ist der Staat das ursprüngliche und grundsätzlich umfassend rechtsfähige Völkerrechtssubjekt. Er kann internationale Verträge schließen, diplomatische Beziehungen unterhalten, Hoheitsgewalt ausüben und für Verletzungen seiner internationalen Pflichten…

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    Staatensouveränität

    Staatensouveränität bezeichnet die rechtliche Unabhängigkeit und Gleichordnung eines Staates gegenüber anderen Staaten sowie seine oberste Herrschaftsgewalt innerhalb des eigenen Gebiets. Sie umfasst die Befugnis, die innere Ordnung selbst zu gestalten und internationale Beziehungen eigenverantwortlich zu führen. Souveränität bedeutet jedoch keine schrankenlose Freiheit: Staaten sind an das Völkerrecht, eingegangene Verträge, Menschenrechte und zwingende Normen gebunden. Völkerrechtliche…

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    Territorialitätsprinzip

    Das Territorialitätsprinzip knüpft staatliche Hoheitsgewalt und Rechtsanwendung an das eigene Staatsgebiet. Danach darf ein Staat grundsätzlich Sachverhalte regeln und verfolgen, die sich auf seinem Territorium ereignen. Im Strafrecht können sowohl der Handlungsort als auch der Erfolgsort eine Tat dem deutschen Recht unterstellen. Völkerrechtlich schützt das Prinzip zugleich die ausschließliche Gebietshoheit vor unzulässigen Eingriffen anderer Staaten….

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    Staatsangehörigkeitsprinzip

    Das Staatsangehörigkeitsprinzip knüpft staatliche Zuständigkeit oder die Anwendung nationalen Rechts an die Staatsangehörigkeit einer Person. Ein Staat kann danach unter bestimmten Voraussetzungen das Verhalten seiner Staatsangehörigen auch im Ausland regeln oder verfolgen. Man spricht beim Täterbezug vom aktiven und beim Schutz eines betroffenen Staatsangehörigen vom passiven Personalitätsprinzip. Die Reichweite wird durch nationales Recht und Völkerrecht…

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    Nichteinmischungsprinzip

    Das Nichteinmischungsprinzip ist ein Grundsatz des Völkerrechts, der Staaten verbietet, in Angelegenheiten einzugreifen, die der freien Entscheidung eines anderen Staates vorbehalten sind. Geschützt werden insbesondere politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Grundentscheidungen. Völkerrechtswidrig ist vor allem eine Einmischung mit Zwangscharakter, etwa die Unterstützung bewaffneter Gruppen zur Beeinflussung der Regierungsordnung. Bloße Kritik oder diplomatische Stellungnahmen genügen regelmäßig…

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    Soft Law

    Soft Law bezeichnet internationale Regeln, Standards, Leitlinien oder Erklärungen, die keine unmittelbar rechtsverbindlichen Pflichten wie ein völkerrechtlicher Vertrag begründen, das Verhalten von Staaten und anderen Akteuren aber tatsächlich und normativ beeinflussen. Beispiele sind Resolutionen, Verhaltenskodizes, politische Erklärungen und technische Standards. Soft Law ermöglicht flexible, schnelle Verständigung und kann die Auslegung geltenden Rechts prägen, Staatenpraxis fördern…

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    Staatenpraxis

    Staatenpraxis ist das tatsächliche und rechtlich relevante Verhalten von Staaten im internationalen Verkehr. Zusammen mit der Rechtsüberzeugung, der Opinio iuris, bildet sie die Grundlage für die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht. Berücksichtigt werden unter anderem diplomatische Erklärungen, Regierungshandeln, nationale Gesetzgebung, Gerichtsentscheidungen, militärische Handbücher, Vertragsverhalten und Abstimmungen in internationalen Organisationen. Die Praxis muss hinreichend allgemein, repräsentativ und grundsätzlich…

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    Opinio iuris

    Opinio iuris ist die Überzeugung von Staaten, dass ein bestimmtes Verhalten völkerrechtlich geboten, erlaubt oder verboten ist. Sie bildet neben der Staatenpraxis das subjektive Element des Völkergewohnheitsrechts. Eine bloße Gewohnheit, politische Zweckmäßigkeit, Höflichkeit oder Tradition genügt nicht. Die Rechtsüberzeugung wird aus Äußerungen und Verhalten staatlicher Organe erschlossen, etwa diplomatischen Stellungnahmen, Gesetzesbegründungen, gerichtlichen Entscheidungen, Abstimmungen und…

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    Zwingendes Völkerrecht (ius cogens)

    Zwingendes Völkerrecht, lateinisch ius cogens, umfasst grundlegende Normen des allgemeinen Völkerrechts, von denen Staaten nicht durch Vertrag oder abweichende Vereinbarung abweichen dürfen. Eine solche Norm muss von der internationalen Staatengemeinschaft als Ganzes anerkannt sein und kann nur durch eine spätere Norm gleichen Ranges geändert werden. Widersprechende Verträge sind nichtig oder werden bei späterem Entstehen der…