Nachtragsanklage
Die Nachtragsanklage ist die Anklage einer weiteren Straftat des Angeklagten während einer bereits laufenden strafrechtlichen Hauptverhandlung. Sie ermöglicht, den zusätzlichen Vorwurf in dasselbe Verfahren einzubeziehen, wenn die Staatsanwaltschaft ihn in der Hauptverhandlung erhebt, das Gericht zuständig ist und der Angeklagte zustimmt. Mit der Zulassung durch Gerichtsbeschluss wird die neue Tat Gegenstand des Verfahrens. Dem Angeklagten…