Tatprovokation
Tatprovokation ist die staatlich veranlasste oder gelenkte Einwirkung auf eine Person, damit sie eine Straftat begeht, zu der sie ohne diese Einflussnahme möglicherweise nicht bereit gewesen wäre. Zulässige verdeckte Ermittlungen dürfen vorhandene Tatbereitschaft aufklären, aber keine Straftat in rechtsstaatswidriger Weise hervorrufen. Maßgeblich sind Intensität, Dauer, Druck, Zielperson und bereits bestehender Verdacht. Eine unzulässige Provokation kann…