Anklagegrundsatz
Anklagegrundsatz bedeutet, dass ein Gericht die gerichtliche Untersuchung einer Straftat grundsätzlich nur aufgrund einer wirksamen Anklage eröffnen und durchführen darf. Anklagebehörde ist regelmäßig die Staatsanwaltschaft. Das Gericht kann nicht aus eigener Initiative ein Strafverfahren gegen eine Person beginnen und ist in der Hauptverhandlung an die prozessuale Tat der zugelassenen Anklage gebunden. Die rechtliche Bewertung darf…