Klagerücknahme
Klagerücknahme ist die prozessuale Erklärung des Klägers, das eingeleitete Verfahren ohne Sachentscheidung zu beenden. Je nach Verfahrensstand kann die Zustimmung des Beklagten erforderlich sein. Die Rücknahme beseitigt grundsätzlich die Rechtshängigkeit; das Verfahren gilt insoweit als nicht anhängig geworden. Regelmäßig trägt der Kläger die Kosten, sofern keine besondere Regelung eingreift. Eine erneute Klage bleibt grundsätzlich möglich,…