Prozessrecht

  • Tatsacheninstanz

    Eine Tatsacheninstanz ist eine gerichtliche Instanz, die den entscheidungserheblichen Sachverhalt feststellen, Beweise erheben und Tatsachen würdigen darf. Typische Tatsacheninstanzen sind im Zivilprozess das erstinstanzliche Gericht und grundsätzlich auch das Berufungsgericht. Sie unterscheiden sich von einer reinen Revisionsinstanz, die vor allem Rechtsfehler prüft. Welche neuen Tatsachen und Beweismittel zulässig sind, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung….

  • Rechtsmittelinstanz

    Rechtsmittelinstanz ist ein Gericht, das eine Entscheidung eines vorgeordneten Gerichts aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels überprüft. Umfang und Maßstab hängen vom Rechtsmittel ab: Die Berufung kann Tatsachen und Recht erfassen, während die Revision grundsätzlich auf Rechtsfehler beschränkt ist. Die höhere Instanz kann die Entscheidung bestätigen, ändern, aufheben oder die Sache zurückverweisen. Ein Anspruch auf mehrere Instanzen…

  • Rechtsmittelbelehrung

    Eine Rechtsmittelbelehrung informiert den Betroffenen darüber, ob und wie er eine gerichtliche Entscheidung mit einem Rechtsmittel anfechten kann. Anzugeben sind nach der jeweiligen Verfahrensordnung insbesondere der statthafte Rechtsbehelf sowie Form, Frist und zuständige Stelle. „Rechtsbehelfsbelehrung“ ist der weitere Begriff, weil auch Einspruch, Widerspruch oder Erinnerung keine Rechtsmittel im engeren Sinn sein müssen. Fehlerfolgen richten sich…

  • Rechtsmittelfrist

    Die Rechtsmittelfrist ist der gesetzlich bestimmte Zeitraum, innerhalb dessen ein Rechtsmittel wirksam eingelegt und gegebenenfalls begründet werden muss. Sie beginnt meist mit Zustellung oder Bekanntgabe der Entscheidung. Nach Fristablauf wird die Entscheidung grundsätzlich bestands- oder rechtskräftig, sofern keine Wiedereinsetzung möglich ist. Berechnung, Verlängerbarkeit und Form richten sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung; Notfristen können regelmäßig nicht…

  • Prozessvergleich

    Prozessvergleich ist eine vertragliche Einigung der Parteien, durch die ein anhängiger Rechtsstreit ganz oder teilweise beendet wird. Er verbindet materiell-rechtliche Vereinbarung und Prozesshandlung. Wird er ordnungsgemäß vor Gericht oder in gesetzlich vorgesehener Form geschlossen, bildet er regelmäßig einen Vollstreckungstitel. Ein wirksamer Vergleich setzt übereinstimmende Erklärungen und eine zulässige Regelung voraus; Mängel können sowohl materiell- als…

  • Prozessvollmacht

    Prozessvollmacht ist die rechtsgeschäftlich erteilte Befugnis, einen Beteiligten in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Sie ermächtigt den Bevollmächtigten insbesondere zur Vornahme und Entgegennahme von Prozesshandlungen. Umfang, Form, Nachweis und Beendigung richten sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung. Im Anwaltsprozess wird sie regelmäßig einem Rechtsanwalt erteilt. Mängel der Vollmacht können die Wirksamkeit der Prozessführung beeinträchtigen, lassen sich…

  • Rechtshängigkeit

    Rechtshängigkeit bezeichnet den prozessualen Zustand, in dem ein bestimmter Streitgegenstand bei einem Gericht verbindlich anhängig ist. Im Zivilprozess tritt sie grundsätzlich mit Zustellung der Klage an den Beklagten ein. Sie bewirkt insbesondere, dass dieselbe Streitsache nicht nochmals anderweitig rechtshängig gemacht werden darf, und kann materiell-rechtliche Folgen auslösen. Von der Rechtshängigkeit ist die frühere Anhängigkeit zu…

  • Anhängigkeit

    Anhängigkeit bedeutet, dass eine Rechtssache bei einem Gericht eingegangen ist und dort bearbeitet wird. Im Zivilprozess wird die Klage regelmäßig bereits mit Eingang bei Gericht anhängig, aber erst mit Zustellung an den Beklagten rechtshängig. In anderen Verfahrensordnungen können Zeitpunkt und Rechtsfolgen abweichen. Die Anhängigkeit ist daher ein Ober- oder Vorstadium gerichtlicher Befassung und darf nicht…

  • Streitgegenstand

    Streitgegenstand ist der konkrete Gegenstand, über den ein Gericht im Verfahren entscheiden soll. Im Zivilprozess wird er überwiegend durch den Klageantrag und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt. Er begrenzt den Umfang der gerichtlichen Entscheidung und ist für Rechtshängigkeit, Klageänderung und Rechtskraft bedeutsam. Der Streitgegenstand ist vom bloßen Sachverhalt und von einzelnen rechtlichen Anspruchsgrundlagen zu unterscheiden….

  • Klageantrag

    Der Klageantrag bezeichnet das konkrete Begehren, über das das Gericht entscheiden soll. Er muss grundsätzlich so bestimmt sein, dass Inhalt und Umfang der verlangten Entscheidung erkennbar und später vollstreckbar sind. Der Antrag begrenzt die Entscheidungsbefugnis des Gerichts und bestimmt gemeinsam mit dem Lebenssachverhalt den Streitgegenstand. Je nach Klageart kann er auf Leistung, Feststellung, Gestaltung oder…