Prozessrecht

  • Unmittelbarkeitsgrundsatz

    Der Unmittelbarkeitsgrundsatz verlangt, dass das entscheidende Gericht die maßgeblichen Verfahrenshandlungen und Beweise grundsätzlich selbst und möglichst unmittelbar wahrnimmt. Besonders bedeutsam ist dies bei der Beweisaufnahme: Der Richter soll sich etwa von einem Zeugen oder einem Augenscheinsobjekt einen eigenen Eindruck verschaffen. Der Grundsatz stärkt die zuverlässige Tatsachenfeststellung, wird aber durch gesetzlich zugelassene Protokolle, Rechtshilfe und andere…

  • Öffentlichkeitsgrundsatz

    Der Öffentlichkeitsgrundsatz bedeutet, dass gerichtliche Verhandlungen und die Verkündung von Entscheidungen grundsätzlich jedermann zugänglich sind. Er ermöglicht gesellschaftliche Kontrolle der Rechtspflege, stärkt das Vertrauen in unabhängige Gerichte und schützt vor geheimer Justiz. Die Öffentlichkeit kann nur auf gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen oder beschränkt werden, beispielsweise zum Schutz Minderjähriger, der Privatsphäre, von Geschäftsgeheimnissen oder der öffentlichen Sicherheit….

  • Recht auf Akteneinsicht

    Das Recht auf Akteneinsicht ermöglicht einem Verfahrensbeteiligten, die für ein gerichtliches oder behördliches Verfahren geführten Akten einzusehen und dadurch den entscheidungserheblichen Sachstand nachzuvollziehen. Es dient dem rechtlichen Gehör, der Waffengleichheit und einer wirksamen Rechtsverfolgung oder Verteidigung. Voraussetzungen, Umfang und Form richten sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung. Datenschutz, Geheimhaltungsinteressen und der Schutz Dritter können die Einsicht…

  • Beweisaufnahme

    Die Beweisaufnahme ist der Teil eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, in dem streitige oder sonst aufklärungsbedürftige Tatsachen mithilfe zulässiger Beweismittel festgestellt werden. Das zuständige Gericht erhebt etwa Zeugen-, Sachverständigen-, Urkunden- oder Augenscheinsbeweis und würdigt anschließend das Ergebnis. Welche Tatsachen beweisbedürftig sind, wer Beweis anbieten muss und welches Beweismaß gilt, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung…

  • Streitwert

    Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte wirtschaftliche oder rechtliche Wert des Streitgegenstands. Er dient insbesondere als Grundlage für Gerichtsgebühren, Anwaltsvergütung und teilweise für Zuständigkeit oder Zulässigkeit von Rechtsmitteln. Seine Bestimmung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und dem Interesse des Klägers. Bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird er nach Bedeutung und Umständen geschätzt und vom Gericht durch…

  • Instanzenzug

    Instanzenzug bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Abfolge gerichtlicher Entscheidungsstufen, in denen ein Rechtsstreit überprüft werden kann. Er beginnt regelmäßig bei einem Eingangsgericht und kann über Berufung, Beschwerde oder Revision zu höheren Gerichten führen. Nicht jedes Verfahren durchläuft mehrere Instanzen; Rechtsmittel können von Zulassung, Beschwer, Frist und weiteren Voraussetzungen abhängen. Der Instanzenzug ist von der bloßen Behördenhierarchie…

  • Tatsacheninstanz

    Eine Tatsacheninstanz ist eine gerichtliche Instanz, die den entscheidungserheblichen Sachverhalt feststellen, Beweise erheben und Tatsachen würdigen darf. Typische Tatsacheninstanzen sind im Zivilprozess das erstinstanzliche Gericht und grundsätzlich auch das Berufungsgericht. Sie unterscheiden sich von einer reinen Revisionsinstanz, die vor allem Rechtsfehler prüft. Welche neuen Tatsachen und Beweismittel zulässig sind, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung….

  • Rechtsmittelinstanz

    Rechtsmittelinstanz ist ein Gericht, das eine Entscheidung eines vorgeordneten Gerichts aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels überprüft. Umfang und Maßstab hängen vom Rechtsmittel ab: Die Berufung kann Tatsachen und Recht erfassen, während die Revision grundsätzlich auf Rechtsfehler beschränkt ist. Die höhere Instanz kann die Entscheidung bestätigen, ändern, aufheben oder die Sache zurückverweisen. Ein Anspruch auf mehrere Instanzen…

  • Rechtsmittelbelehrung

    Eine Rechtsmittelbelehrung informiert den Betroffenen darüber, ob und wie er eine gerichtliche Entscheidung mit einem Rechtsmittel anfechten kann. Anzugeben sind nach der jeweiligen Verfahrensordnung insbesondere der statthafte Rechtsbehelf sowie Form, Frist und zuständige Stelle. „Rechtsbehelfsbelehrung“ ist der weitere Begriff, weil auch Einspruch, Widerspruch oder Erinnerung keine Rechtsmittel im engeren Sinn sein müssen. Fehlerfolgen richten sich…

  • Rechtsmittelfrist

    Die Rechtsmittelfrist ist der gesetzlich bestimmte Zeitraum, innerhalb dessen ein Rechtsmittel wirksam eingelegt und gegebenenfalls begründet werden muss. Sie beginnt meist mit Zustellung oder Bekanntgabe der Entscheidung. Nach Fristablauf wird die Entscheidung grundsätzlich bestands- oder rechtskräftig, sofern keine Wiedereinsetzung möglich ist. Berechnung, Verlängerbarkeit und Form richten sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung; Notfristen können regelmäßig nicht…