Vollstreckungsankündigung
Eine Vollstreckungsankündigung ist die Mitteilung, dass wegen einer noch offenen Verpflichtung Vollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt sind. Im Steuerrecht weist sie den Betroffenen häufig auf rückständige Beträge und bevorstehende Maßnahmen hin. Eine bloße Ankündigung ist regelmäßig keine eigenständige rechtliche Regelung und damit kein Verwaltungsakt. Ihr genauer Inhalt ist entscheidend. Sie ersetzt weder die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen noch führt sie…