Duldungsbescheid
Ein Duldungsbescheid ist im Steuerrecht ein Verwaltungsakt, mit dem die Finanzbehörde einen gesetzlich Verpflichteten zur Duldung einer Vollstreckung heranzieht. § 191 AO unterscheidet ihn vom Haftungsbescheid: Der Adressat schuldet nicht allein aufgrund des Bescheids die fremde Steuer persönlich, sondern muss den Zugriff auf bestimmte Vermögensgegenstände hinnehmen. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens. Erforderlich sind eine gesetzliche Duldungspflicht und die Voraussetzungen ihrer Durchsetzung; die bloße wirtschaftliche Nähe zum Steuerschuldner genügt nicht.
Zugriff auf Vermögen statt persönliche Haftung
Die Finanzbehörde muss benennen, auf welcher gesetzlichen Grundlage und in welchem Umfang die Vollstreckung zu dulden ist. Bei einer anfechtbaren Vermögensübertragung richtet sich die Pflicht nach den Voraussetzungen des Anfechtungsgesetzes. Nicht jede Schenkung oder Übertragung begründet bereits eine Duldungspflicht. Einwendungen gegen den Duldungsgrund und die Reichweite der Inanspruchnahme können im Rechtsbehelfsverfahren geltend gemacht werden.
Beispiel
S überträgt einen Vermögensgegenstand unentgeltlich auf B und entzieht ihn dadurch dem Zugriff seiner Gläubiger. Erfüllt die Übertragung die gesetzlichen Anfechtungsvoraussetzungen, kann das Finanzamt B zur Duldung der Vollstreckung in diesen Gegenstand verpflichten. B wird dadurch nicht automatisch persönlich für sämtliche Steuerschulden des S haftbar.
FAQ
Ist Duldung dasselbe wie Haftung?
Nein. Duldung betrifft den Zugriff auf bestimmtes Vermögen; Haftung eine eigene gesetzliche Einstandspflicht.
Genügt jede Vermögensübertragung?
Nein. Der gesetzliche Duldungstatbestand muss konkret erfüllt sein.
Ist der Bescheid anfechtbar?
Ja. Grundsätzlich steht der Einspruch gegen die Inanspruchnahme zur Verfügung.
Verwandte Begriffe
Abgabenordnung (AO) · Steueranspruch · Steuerbescheid · Eigentum · Steuerfestsetzung
Quellen und weiterführende Informationen
§ 191 AO · Anfechtungsgesetz · Steuerrecht-FAQ: Steuerverwaltungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.