Heranwachsender
Heranwachsender ist im Strafrecht, wer zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist. Bei Heranwachsenden prüft das Gericht, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Entscheidend sind vor allem die Reifeentwicklung und die Art der Tat. Damit eröffnet der Begriff eine flexible Übergangsregelung zwischen dem Jugend- und dem allgemeinen Strafrecht. Rechtliche Bedeutung…