Strafrecht

  • Strafschärfung

    Strafschärfung ist ein Begriff des Strafrechts. Er bezeichnet eine rechtliche Einordnung, Rechtsfolge oder verfahrensbezogene Frage, deren Bedeutung sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung ergibt. Für die praktische Bewertung kommt es auf Tat, persönliche Umstände und die jeweiligen Voraussetzungen an. Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit Strafzumessung, Rechtsfolgen und dem Strafverfahren. Seine genaue…

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    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung bedeutet, dass grundsätzlich jedermann einer strafgerichtlichen Verhandlung einschließlich der Verkündung von Urteilen und Beschlüssen als Zuhörer beiwohnen darf. Der Grundsatz folgt aus § 169 Abs. 1 GVG und ermöglicht gesellschaftliche Kontrolle gerichtlicher Tätigkeit. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur aufgrund gesetzlich geregelter Gründe und in dem vorgeschriebenen Verfahren zulässig. Ton-, Film- und…

  • Jugendstaatsanwalt

    Ein Jugendstaatsanwalt ist ein Staatsanwalt, der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bearbeitet. Er soll erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Seine Aufgabe besteht nicht nur in der Strafverfolgung, sondern auch darin, die Persönlichkeit, Entwicklung und Lebensumstände des Beschuldigten zu berücksichtigen. Dabei wirkt er auf eine Reaktion hin, die dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts entspricht…

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    Nebenfolge

    Nebenfolge ist eine gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge einer Straftat, die neben die eigentliche Strafe treten kann. Sie betrifft häufig eine Rechtsstellung oder Befugnis des Verurteilten. Beispiele sind der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechts. Nebenfolgen sind von Nebenstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung abzugrenzen. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die…

  • Jugendstrafanstalt

    Eine Jugendstrafanstalt ist eine Justizvollzugseinrichtung für den Vollzug von Jugendstrafe. Die Unterbringung soll nicht allein sichern und sanktionieren, sondern den Gefangenen zu einem künftig straffreien Leben befähigen. Deshalb besitzen schulische Bildung, Berufsausbildung, soziale Förderung und therapeutische Hilfen besonderes Gewicht. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder und muss den verfassungsrechtlichen Anforderungen an…

  • Einheitsstrafe im Jugendstrafrecht

    Die Einheitsstrafe im Jugendstrafrecht ist eine einheitliche Rechtsfolge, die bei mehreren Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden an die Stelle einzelner Strafen tritt. Anders als im Erwachsenenstrafrecht werden grundsätzlich keine gesonderten Einzelstrafen zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen. Das Jugendgericht bewertet vielmehr Persönlichkeit, Entwicklung und sämtliche Taten zusammen. So soll eine widerspruchsfreie, erzieherisch geeignete und am jungen Täter…

  • Jugendstrafverfahren

    Das Jugendstrafverfahren ist das Strafverfahren gegen Jugendliche und, bei Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes, gegen Heranwachsende. Es folgt grundsätzlich der Strafprozessordnung, wird aber durch zahlreiche Sonderregeln des JGG geprägt. Im Mittelpunkt stehen Persönlichkeit, Reife, Lebensumstände und Erziehungsbedarf des Beschuldigten. Das Verfahren soll zügig, verständlich und erzieherisch sinnvoll gestaltet werden, ohne die rechtsstaatlichen Verfahrensrechte des jungen Beschuldigten einzuschränken….

  • Schwere der Schuld

    Schwere der Schuld bezeichnet im Jugendstrafrecht einen eigenständigen Grund für die Verhängung von Jugendstrafe. Maßgeblich ist nicht allein der äußere Schaden oder der Straftatbestand, sondern vor allem das Gewicht der persönlichen Vorwerfbarkeit unter Berücksichtigung des jugendlichen Entwicklungsstands. Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld kommt insbesondere bei besonders gravierenden Taten in Betracht, wenn mildere Reaktionen dem Schuldgehalt…

  • Nichtöffentlichkeit im Jugendstrafverfahren

    Nichtöffentlichkeit im Jugendstrafverfahren bedeutet, dass die Hauptverhandlung gegen einen Jugendlichen grundsätzlich nicht für jedermann zugänglich ist. Die Regel schützt den jungen Angeklagten vor öffentlicher Bloßstellung und nachteiligen Folgen für seine Entwicklung. Anwesend sein dürfen nur die gesetzlich zugelassenen Personen. Bei Heranwachsenden oder verbundenen Verfahren gelten Besonderheiten. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ändert nichts daran, dass das…

  • Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung über bestimmte Eintragungen einer Person im Bundeszentralregister. Es enthält nicht zwingend sämtliche gespeicherten strafgerichtlichen Entscheidungen, weil das Bundeszentralregistergesetz Aufnahmegrenzen und Ausnahmen vorsieht. Unterschieden werden insbesondere Privatführungszeugnis, Behördenführungszeugnis und erweitertes Führungszeugnis. Ein Führungszeugnis ohne Eintragung bedeutet deshalb nicht notwendig, dass im Bundeszentralregister keinerlei Entscheidung vorhanden ist. Rechtliche Einordnung Beantragt wird…