Strafmilderung
Strafmilderung bezeichnet entweder die gesetzlich angeordnete oder zugelassene Herabsetzung des anwendbaren Strafrahmens oder die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der konkreten Strafzumessung. Nur die Strafrahmenmilderung verändert Mindest- und Höchstmaß nach Maßgabe des § 49 StGB. Davon zu unterscheiden ist eine niedrigere Strafe innerhalb des unveränderten Rahmens nach § 46 StGB. Ob eine Milderung zwingend oder fakultativ…