Unmittelbares Ansetzen
Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung die Schwelle zum „Jetzt geht es los“ überschreitet und ohne wesentliche Zwischenakte zur Tatbestandsverwirklichung ansetzt. Das Verhalten muss das geschützte Rechtsgut bereits konkret gefährden oder unmittelbar in die tatbestandliche Handlung einmünden. Der Zeitpunkt grenzt den grundsätzlich straflosen Vorbereitungsbereich vom strafbaren Versuch ab und wird anhand…