Strafrecht

  • Untreue

    Untreue nach § 266 StGB ist die vorsätzliche Schädigung fremden Vermögens durch Missbrauch einer rechtlichen Verfügungs- oder Verpflichtungsmacht oder durch Verletzung einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht. Beide Tatbestandsalternativen verlangen eine herausgehobene Pflicht zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen und einen dadurch verursachten Vermögensnachteil. Nicht jede Vertragsverletzung, wirtschaftlich misslungene Entscheidung oder illoyale Handlung erfüllt den Straftatbestand. Eine eigene Bereicherung…

  • Unterlassene Hilfeleistung

    Unterlassene Hilfeleistung begeht nach § 323c Abs. 1 StGB, wer bei einem Unglücksfall oder bei gemeiner Gefahr oder Not keine Hilfe leistet, obwohl sie erforderlich und ihm nach den Umständen zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten. Eine Garantenstellung ist nicht erforderlich. Absatz 2 bestraft außerdem, wer in einer…

  • Hehlerei

    Hehlerei begeht nach § 259 StGB, wer eine Sache, die ein anderer durch Diebstahl oder eine sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft, sich oder einem Dritten verschafft, absetzt oder beim Absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Der Tatbestand erhält eine durch die Vortat geschaffene rechtswidrige Vermögenslage aufrecht. Der…

  • Sachbeschädigung

    Sachbeschädigung nach § 303 StGB begeht, wer vorsätzlich und rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Erfasst ist außerdem die unbefugte, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung ihres Erscheinungsbildes. Beschädigen bedeutet eine nicht unerhebliche Substanzverletzung oder Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit; Zerstören deren vollständige Aufhebung. Der Versuch ist strafbar. Die Verfolgung setzt grundsätzlich einen…

  • Nachstellung

    Nachstellung ist nach § 238 StGB das unbefugte wiederholte Verfolgen oder Bedrängen einer anderen Person durch gesetzlich bezeichnete oder vergleichbare Handlungen, wenn das Verhalten geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Der Tatbestand erfasst körperliches und digitales Stalking. Seit der Neufassung genügt die objektive Eignung zur Beeinträchtigung; das Opfer muss seine Lebensführung nicht nachweisbar…

  • Freiheitsberaubung

    Freiheitsberaubung begeht, wer einen Menschen einsperrt oder ihm auf andere Weise die Fortbewegungsfreiheit nimmt. § 239 StGB schützt die tatsächliche Möglichkeit, einen Aufenthaltsort nach eigenem Willen zu verlassen. Erfasst sind nicht nur verschlossene Räume, sondern auch Fesseln, Bewachung oder das Wegnehmen notwendiger Hilfsmittel. Der Täter muss vorsätzlich handeln; eine fahrlässige Freiheitsberaubung ist nicht strafbar. Bereits…

  • Fälschung beweiserheblicher Daten

    Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB begeht, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder solche Daten gebraucht. Die Vorschrift überträgt den Echtheitsschutz der Urkundenfälschung auf beweiserhebliche Daten ohne dauerhafte visuelle Verkörperung. Entscheidend ist insbesondere eine Täuschung über den Aussteller;…

  • Bedrohung

    Bedrohung ist das ausdrückliche oder konkludente Inaussichtstellen bestimmter rechtswidriger Taten gegenüber einem Menschen. § 241 StGB erfasst insbesondere Drohungen mit bestimmten Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit oder persönliche Freiheit sowie Drohungen mit einem Verbrechen. Strafbar kann außerdem sein, wider besseres Wissen vorzutäuschen, dass ein gegen den Betroffenen oder eine ihm nahestehende Person gerichtetes…

  • Üble Nachrede

    Üble Nachrede ist das Behaupten oder Verbreiten einer Tatsache in Bezug auf einen anderen, die geeignet ist, ihn verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, sofern die Tatsache nicht erweislich wahr ist. § 186 StGB schützt die persönliche Ehre vor rufschädigenden Tatsachenmitteilungen gegenüber Dritten. Der Täter muss die Unwahrheit nicht kennen; weiß er,…

  • Verleumdung

    Verleumdung ist das wider besseres Wissen erfolgende Behaupten oder Verbreiten einer unwahren Tatsache über einen anderen, die geeignet ist, ihn verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder seinen Kredit zu gefährden. § 187 StGB setzt voraus, dass der Täter die Unwahrheit der Tatsache kennt. Darin liegt der wesentliche Unterschied zur üblen Nachrede nach…