Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) regelt gerichtliche Rechtsbehelfe gegen bestimmte umweltrelevante Entscheidungen, Zulassungen, Pläne und behördliche Unterlassungen. Es erweitert insbesondere die Rechtsschutzmöglichkeiten anerkannter Umweltvereinigungen und setzt unions- sowie völkerrechtliche Vorgaben um. Das Gesetz bestimmt, welche Entscheidungen erfasst sind, wer klageberechtigt ist, welche Rechtsverletzungen geltend gemacht werden können und welche besonderen Verfahrensregeln gelten. Bedeutung Das UmwRG ist eng…