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    Objektive Zurechnung

    Objektive Zurechnung liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg verwirklicht. Bedeutung Die objektive Zurechnung begrenzt bei Erfolgsdelikten die rein naturwissenschaftliche Kausalität. Nicht jeder verursachte Erfolg wird dem Täter auch rechtlich zugerechnet. Voraussetzungen Erforderlich sind grundsätzlich eine rechtlich missbilligte Gefahr und deren Verwirklichung im konkreten Erfolg. Die…

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    Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Verwaltungsgerichtsbarkeit: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidet öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen sind. Gesetzliche Grundlage Die maßgeblichen Regeln finden sich insbesondere in § 40 VwGO. Voraussetzungen und Bedeutung Das Rechtsinstitut gehört zum Verwaltungsprozessrecht. Seine Voraussetzungen richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung und dem konkreten Rechtsschutzziel. Häufig bestehen Bezüge zu Verwaltungsakt, Widerspruch und Widerspruchsverfahren. Beispiel Ein…

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    Anfechtungsklage

    Die Anfechtungsklage ist die verwaltungsgerichtliche Klage auf Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts. Ihre Statthaftigkeit folgt aus § 42 Abs. 1 VwGO. Zulässig ist sie insbesondere nur bei möglicher Verletzung eigener Rechte, ordnungsgemäßer Klageerhebung und Einhaltung der Frist; häufig muss zuvor ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Begründet ist die Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO,…

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    Widerspruch

    Widerspruch: Der Widerspruch ist ein förmlicher Rechtsbehelf, mit dem ein Betroffener die behördliche Überprüfung eines Verwaltungsakts verlangt. Gesetzliche Grundlage Maßgeblich sind insbesondere §§ 68 ff. VwGO. Bedeutung Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt. Beispiel Der Adressat eines…

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    Widerspruchsverfahren

    Widerspruchsverfahren: Das Widerspruchsverfahren ist das behördliche Vorverfahren, in dem Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsakts erneut geprüft werden. Gesetzliche Grundlage Maßgeblich sind insbesondere §§ 68 ff. VwGO. Bedeutung Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt. Beispiel Die Ausgangsbehörde hilft…

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    Begründungspflicht

    Begründungspflicht: Die Begründungspflicht verpflichtet eine Behörde, die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe ihrer Entscheidung mitzuteilen. Gesetzliche Grundlage Maßgeblich sind insbesondere § 39 VwVfG. Bedeutung Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt. Beispiel Ein Gebührenbescheid erläutert Berechnungsgrundlage und angewandte…

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    Bekanntgabe

    Bekanntgabe: Bekanntgabe ist die Eröffnung eines Verwaltungsakts gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Gesetzliche Grundlage Maßgeblich sind insbesondere § 41 VwVfG. Bedeutung Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt. Beispiel Ein…

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    Gebundene Entscheidung

    Eine gebundene Entscheidung liegt vor, wenn das Gesetz der Behörde bei erfüllten Voraussetzungen keinen Entscheidungsspielraum lässt. Die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge muss dann eintreten. Abgrenzung zum Ermessen Bei einer gebundenen Entscheidung bestimmt das Gesetz die Rechtsfolge abschließend. Beim Ermessen darf die Behörde dagegen innerhalb rechtlicher Grenzen zwischen mehreren zulässigen Entscheidungen wählen. Erkennen einer gebundenen Entscheidung Formulierungen…

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    Unbestimmter Rechtsbegriff

    Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist ein gesetzlicher Ausdruck, dessen Bedeutung nicht für jeden Fall vollständig feststeht und deshalb durch Auslegung konkretisiert werden muss. Typische Beispiele Begriffe wie „Zuverlässigkeit“, „öffentliches Interesse“, „Gefahr“ oder „Angemessenheit“ sind wertungsoffen. Ihre Anwendung richtet sich nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der Vorschrift. Abgrenzung zum Ermessen Der unbestimmte Rechtsbegriff betrifft grundsätzlich…

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    Ermessensfehler

    Ein Ermessensfehler liegt vor, wenn eine Behörde den gesetzlich eröffneten Entscheidungsspielraum nicht entsprechend dem Zweck der Ermächtigung oder außerhalb seiner Grenzen nutzt. Gesetzliche Grundlage Die Anforderungen ergeben sich aus § 40 VwVfG. Die gerichtliche Kontrolle regelt für Verwaltungsprozesse § 114 VwGO. Arten von Ermessensfehlern Beim Ermessensnichtgebrauch erkennt die Behörde ihren Spielraum nicht. Bei der Ermessensüberschreitung…