Versteigerung
Versteigerung ist ein Verfahren, bei dem Interessenten konkurrierende Gebote abgeben und der Vertrag nach § 156 BGB grundsätzlich erst durch den Zuschlag zustande kommt. Ein Gebot erlischt, wenn ein höheres Gebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Zuschlag geschlossen wird. Die Regel betrifft klassische Auktionen; bei Internetplattformen kann der Vertrag je nach Gestaltung bereits nach den…