Widerrufsrecht im Fernabsatz

Das Widerrufsrecht im Fernabsatz erlaubt einem Verbraucher, einen außerhalb gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit geschlossenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Begründung zu widerrufen. Die Frist beträgt regelmäßig 14 Tage und beginnt erst bei ordnungsgemäßer Belehrung sowie Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Nach dem Widerruf sind Leistungen zurückzugewähren. Gesetzliche Ausnahmen bestehen etwa für individuell angefertigte Waren, bestimmte versiegelte Produkte und vollständig erbrachte Dienstleistungen. Informationspflichten und zwingende Verbraucherrechte begrenzen die vertragliche Gestaltung.

Rechtliche Bedeutung

Das Widerrufsrecht gleicht typische Informations- und Entscheidungsnachteile beim Fernabsatz aus.

Voraussetzungen und Folgen

Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften, der Beteiligtenrolle und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein Verbraucher widerruft fristgerecht eine im Onlineshop bestellte Standardware.

Häufige Fragen

Was ist der rechtliche Kern?

Das Widerrufsrecht gleicht typische Informations- und Entscheidungsnachteile beim Fernabsatz aus.

Was sollte praktisch geprüft werden?

Fristen, Form, Nachweise, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sind frühzeitig zu klären.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Vorfälligkeitsentschädigung

    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich für den finanziellen Nachteil des Darlehensgebers, wenn ein festverzinsliches Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückgezahlt wird. Bei Verbraucherdarlehen ist sie nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und auf den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden begrenzt. Für allgemeine Verbraucherdarlehen enthält § 502 BGB feste Höchstgrenzen; bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen wird der…

  • | | |

    Konformitätsbewertung

    Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem geprüft und nachgewiesen wird, ob ein Produkt die Anforderungen der für es geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt. Je nach Produkt und Rechtsakt kann der Hersteller die Bewertung selbst durchführen oder muss eine notifizierte Stelle beteiligen. Prüfungen, Berechnungen, Qualitätsverfahren und technische Unterlagen bilden die Grundlage. Eine erfolgreiche Konformitätsbewertung kann zur EU-Konformitätserklärung und…

  • Button-Lösung

    Die Button-Lösung verpflichtet Unternehmer bei kostenpflichtigen Onlineverträgen, den Bestellvorgang so zu gestalten, dass der Verbraucher seine Zahlungspflicht unmittelbar vor Abgabe der Bestellung eindeutig erkennt. Die Schaltfläche muss gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Außerdem sind wesentliche Vertragsinformationen hervorgehoben bereitzustellen. Bei Verstoß kommt regelmäßig kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande. Transparenz…

  • Fernabsatzrecht

    Fernabsatzrecht regelt Verbraucherverträge, die Unternehmer und Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln schließen, etwa über Internet, Telefon, E-Mail oder Versandhandel. Voraussetzung ist regelmäßig ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem. Das Recht verpflichtet Unternehmer zu umfassenden vorvertraglichen Informationen und gewährt Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Waren, Dienstleistungen, Finanzgeschäfte oder…

  • |

    Verbandsklage

    Eine Verbandsklage ist eine Klage, mit der ein gesetzlich befugter Verband nicht nur eigene Rechte, sondern kollektive oder fremde Interessen gerichtlich verfolgt. Im Verbraucherrecht können qualifizierte Einrichtungen etwa gegen unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen oder unlautere Geschäftspraktiken vorgehen. Auch im Umweltrecht bestehen besondere Verbandsklagen. Klagebefugnis, zulässige Anträge und Rechtswirkungen richten sich nach dem jeweiligen Gesetz. Nicht jeder…

  • | | |

    Bevollmächtigter im Produktsicherheitsrecht

    Bevollmächtigter im Produktsicherheitsrecht ist eine in der Europäischen Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wird, bestimmte gesetzliche Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen. Der Umfang ergibt sich aus Mandat und anwendbarem Rechtsakt. Typisch sind das Bereithalten technischer Unterlagen, die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden und die Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen. Die Bevollmächtigung verlagert jedoch…