Widerspruchsfrist
Widerspruchsfrist ist die gesetzliche Frist, innerhalb der ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden muss. Nach § 70 Abs. 1 VwGO beträgt sie grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, gilt regelmäßig die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO. Für Beginn, Berechnung und Ende sind Bekanntgaberegeln sowie §§…