Mangelfall
Mangelfall bezeichnet eine Unterhaltssituation, in der das für Unterhaltszahlungen verfügbare Einkommen des Verpflichteten nicht ausreicht, um sämtliche gleichrangigen Ansprüche vollständig zu erfüllen, ohne seinen notwendigen Selbstbehalt zu unterschreiten. Die vorhandene Verteilungsmasse wird dann nach einer Quote auf die gleichrangigen Berechtigten verteilt. Zuvor sind Einkommen, zulässige Abzüge, Rangfolge und Einsatzobliegenheiten sorgfältig zu bestimmen. Vorrangige Ansprüche werden…