Umgangsrecht des biologischen Vaters
Das Umgangsrecht des biologischen Vaters ermöglicht dem leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater Kontakt zum Kind, wenn er ernsthaftes Interesse gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Die Regelung in § 1686a BGB betrifft insbesondere Fälle, in denen ein anderer Mann rechtlicher Vater ist. Das Recht setzt nicht voraus, dass bereits eine sozial-familiäre Beziehung besteht….