Ehegattenerbrecht
Ehegattenerbrecht bezeichnet die gesetzliche und gewillkürte erbrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten. Ohne Testament hängt seine Erbquote davon ab, welche Verwandten des Erblassers vorhanden sind und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil regelmäßig pauschal. Daneben können Voraus, Pflichtteilsrechte und güterrechtliche Ansprüche bedeutsam sein. Scheidung oder…