Verlobung
Verlobung ist das gegenseitige ernsthafte Versprechen zweier Personen, künftig die Ehe miteinander einzugehen. Sie begründet weder eine Pflicht zur Eheschließung noch einen einklagbaren Anspruch darauf. Das Bürgerliche Gesetzbuch ordnet jedoch einzelne vermögensrechtliche Folgen an, wenn das Verlöbnis aufgehoben wird. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen die Rückgabe von Geschenken und der Ersatz von Aufwendungen, die im…