Einbenennung
Einbenennung ist die familienrechtliche Namensänderung eines Kindes, durch die es den Ehenamen eines Elternteils und seines Ehegatten erhält. Sie soll die namensmäßige Zugehörigkeit zur neuen Familiengemeinschaft ermöglichen, ohne die rechtliche Abstammung zu verändern. Erforderlich sind gesetzlich bestimmte Erklärungen und häufig die Einwilligung des anderen rechtlichen Elternteils oder des Kindes. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann…