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Trennungsvereinbarung

Eine Trennungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Ehegatten oder Partner die rechtlichen und praktischen Folgen ihres Getrenntlebens ordnen. Regelbar sind etwa Nutzung der Wohnung, Haushaltsgegenstände, Konten, Kindes- und Trennungsunterhalt, Betreuung, Umgang sowie Kosten. Für einzelne Abreden verlangt das Gesetz notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung, insbesondere bei Grundstücken oder bestimmten Vereinbarungen über Scheidungsfolgen. Unwirksame, sittenwidrige oder das Kindeswohl missachtende Regelungen bleiben unbeachtlich.

Rechtliche Bedeutung

Eine klare Vereinbarung kann Konflikte reduzieren, ersetzt aber keine erforderliche familiengerichtliche Entscheidung. Rechte des Kindes stehen nicht zur freien Disposition der Eltern.

Voraussetzungen und Folgen

Form, Bindungswirkung und Abänderbarkeit hängen vom Gegenstand ab. Vor allem Unterhaltsverzicht, Zugewinnausgleich, Immobilienübertragung und Versorgungsausgleich erfordern sorgfältige getrennte Prüfung.

Beispiel

Die Ehegatten regeln vorläufig die Wohnungsnutzung, monatlichen Trennungsunterhalt, Betreuungstage, Ferien und die Aufteilung laufender Kosten in einer schriftlichen Vereinbarung.

Häufige Fragen

Muss eine Trennungsvereinbarung notariell sein?

Nicht vollständig. Die Form richtet sich nach den einzelnen Regelungsgegenständen; bestimmte Abreden sind beurkundungsbedürftig.

Kann Kindesunterhalt ausgeschlossen werden?

Auf künftigen Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht wirksam zulasten des Kindes verzichtet werden.

Ist die Vereinbarung schon eine Scheidung?

Nein. Die Ehe wird nur durch eine rechtskräftige gerichtliche Scheidung beendet.

Weiterführende Hinweise

Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Getrenntleben, Trennungsunterhalt, Ehewohnung und Zugewinnausgleich hilfreich. Vertiefende, nicht werbliche Informationen bieten info-familienrecht.de sowie die dort nachgewiesenen gesetzlichen Grundlagen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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