Umgangsboykott
Umgangsboykott bezeichnet die bewusste und wiederholte Verhinderung oder erhebliche Erschwerung eines vereinbarten oder gerichtlich geregelten Umgangs durch einen Elternteil. Der Ausdruck ist kein gesetzlicher Tatbestand und darf nicht vorschnell verwendet werden, weil ausgefallener Umgang vielfältige Ursachen haben kann. Rechtlich maßgeblich sind die Wohlverhaltenspflicht, eine vollstreckbare Umgangsregelung, schuldhaftes Verhalten und das Kindeswohl. Schutzbedürfnisse des Kindes müssen…