Sorgerechtsentzug
Sorgerechtsentzug ist die familiengerichtliche Entziehung einzelner Teile oder der gesamten elterlichen Sorge zum Schutz eines gefährdeten Kindes. Er setzt eine konkrete Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls voraus, die Eltern nicht abwenden können oder wollen. Das Gericht muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und vorrangig mildere Hilfen oder Teilmaßnahmen prüfen. Entzogene Befugnisse werden einem Pfleger oder Vormund übertragen; die Elternschaft selbst bleibt bestehen.
Rechtliche Bedeutung
Der Entzug ist eine besonders intensive staatliche Schutzmaßnahme. Er dient nicht der Bestrafung der Eltern, sondern ausschließlich der Abwehr einer Kindeswohlgefährdung.
Voraussetzungen und Folgen
Mögliche Maßnahmen reichen von Geboten und Verboten bis zur Entziehung von Aufenthaltsbestimmung oder gesamter Personensorge. Entscheidungen sind regelmäßig zu überprüfen.
Beispiel
Eltern verweigern trotz akuter Lebensgefahr dauerhaft eine notwendige Behandlung. Das Gericht entzieht vorläufig die Gesundheitsfürsorge und überträgt sie einem Ergänzungspfleger.
Häufige Fragen
Kann das Jugendamt Sorgerecht entziehen?
Nein. Über den Entzug entscheidet das Familiengericht.
Muss immer die gesamte Sorge entzogen werden?
Nein. Teilentzug und mildere Maßnahmen haben Vorrang, wenn sie ausreichen.
Kann die Sorge zurückübertragen werden?
Ja, wenn die Gefährdung entfallen ist und die Voraussetzungen wieder vorliegen.
Weiterführende Hinweise
Verwandte Begriffe sind Kindeswohlgefährdung, Kindeswille, Umgangsausschluss, Religionsmündigkeit.
Vertiefend: § 1666 BGB.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.