Ruhen der elterlichen Sorge
Ruhen der elterlichen Sorge bedeutet, dass ein Elternteil seine bestehende Sorgebefugnis vorübergehend nicht ausüben darf, ohne sie endgültig zu verlieren. Das Gesetz unterscheidet rechtliche Hindernisse, etwa Geschäftsunfähigkeit, und tatsächliche Hindernisse, die das Familiengericht für längere Zeit feststellt. Während des Ruhens handelt grundsätzlich der andere sorgeberechtigte Elternteil; erforderlichenfalls wird ein Vormund bestellt. Fällt der Grund weg,…