Vollstreckung von Umgangsentscheidungen
Vollstreckung von Umgangsentscheidungen bezeichnet die familiengerichtliche Durchsetzung eines hinreichend bestimmten Umgangstitels, wenn ein Beteiligter seinen Pflichten schuldhaft nicht nachkommt. Nach dem FamFG kommen vor allem Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft in Betracht. Die Vollstreckung dient nicht der Bestrafung, sondern der Befolgung der Regelung. Gegen das Kind selbst wird kein Zwang angewandt. Vor Maßnahmen prüft das Gericht…