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Familiengerichtliche Genehmigung

Familiengerichtliche Genehmigung ist die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung des Familiengerichts zu bestimmten besonders bedeutsamen Rechtsgeschäften oder Erklärungen für ein minderjähriges Kind. Sie ergänzt die Vertretung durch Eltern und schützt das Kind vor erheblichen Vermögens- oder Rechtsnachteilen. Genehmigungspflichten bestehen nur in gesetzlich bestimmten Fällen, etwa bei einzelnen Grundstücks-, Gesellschafts-, Erb- oder Kreditgeschäften. Das Gericht prüft das konkrete Geschäft am Kindeswohl und am wirtschaftlichen Interesse des Kindes; ohne erforderliche Genehmigung bleibt es regelmäßig schwebend unwirksam.

Rechtliche Bedeutung

Die Genehmigung ist keine allgemeine Kontrolle elterlicher Entscheidungen. Sie greift nur ein, wenn das Gesetz das betreffende Geschäft ausdrücklich erfasst.

Voraussetzungen und Folgen

Dem Gericht sind Inhalt, Risiken, Gegenleistung und wirtschaftliche Folgen nachvollziehbar darzulegen. Interessenkollisionen können zusätzlich einen Ergänzungspfleger erforderlich machen.

Beispiel

Eltern möchten im Namen ihres Kindes ein geerbtes Grundstück veräußern. Sie legen Kaufvertrag, Bewertung und Gründe dem Familiengericht zur Genehmigung vor.

Häufige Fragen

Welche Geschäfte sind genehmigungspflichtig?

Das ergibt sich aus den gesetzlichen Katalogen; entscheidend sind Gegenstand und rechtliche Gestaltung des Einzelfalls.

Kann die Genehmigung nachträglich erteilt werden?

Je nach Vorschrift kann eine nachträgliche Genehmigung möglich sein; bis dahin ist die Wirksamkeit häufig offen.

Prüft das Gericht den besten Preis?

Es prüft, ob das Geschäft insgesamt dem Interesse des Kindes entspricht und keine unangemessenen Nachteile begründet.

Weiterführende Hinweise

Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Elterliche Sorge, Kindeswohl, Kindeswille und Getrenntleben hilfreich. Vertiefende, nicht werbliche Informationen bietet info-familienrecht.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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