Substantiierungslast
Substantiierungslast bezeichnet die Pflicht einer Partei, entscheidungserhebliche Tatsachen so konkret vorzutragen, dass das Gericht die rechtlichen Voraussetzungen prüfen und der Gegner sich gezielt erklären kann. Pauschale Behauptungen reichen nicht, wenn nähere Angaben nach den Umständen möglich und erforderlich sind. Wie detailliert vorgetragen werden muss, hängt vom Streitstoff, dem Wissensstand der Partei und dem Vortrag des…