Arrestgrund
Arrestgrund ist die besondere Gefährdungslage, die den Erlass eines Arrestes rechtfertigt. Beim dinglichen Arrest muss zu besorgen sein, dass ohne die Maßnahme die Vollstreckung eines späteren Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Maßgeblich sind konkrete Tatsachen, nicht allein allgemeines Misstrauen oder die schlechte Vermögenslage des Schuldners. Beim persönlichen Arrest gelten besonders strenge Voraussetzungen. Der Antragsteller muss den Arrestgrund darlegen und regelmäßig durch präsente Mittel glaubhaft machen.
Rechtliche Bedeutung
Er begründet die Eilbedürftigkeit der Sicherung. Anspruch und Gefährdung müssen nebeneinander bestehen.
Voraussetzungen und Folgen
Kurz nach Fälligkeit einer hohen Forderung verkauft der Schuldner sein einziges Grundstück und überträgt Konten ins Ausland. Diese Vorgänge können einen Arrestgrund stützen.
Beispiel
Indizien können Vermögensverschiebungen, Verschleierung oder eine konkret drohende Verlagerung vollstreckbarer Werte sein. Das Gericht würdigt alle Umstände.
Häufige Fragen
Reicht Zahlungsunfähigkeit allein?
Nicht stets. Entscheidend ist die konkrete Gefahr einer vereitelten oder wesentlich erschwerten Vollstreckung.
Muss der Schuldner unredlich handeln?
Nein, doch sein Verhalten kann ein wichtiges Indiz für die Vollstreckungsgefahr sein.
Wie wird der Grund nachgewiesen?
Im Eilverfahren regelmäßig durch Glaubhaftmachung, etwa Urkunden oder eidesstattliche Versicherung.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.